Zusätzlicher Arbeiteinsatz:
Projektumsetzung "Spielplatz"
Termin: 13.05.23, 13:00 Uhr
Vorgesehen ist die gemeinsame Projektumsetzung "Spielplatz" / Vereinsmitglieder mit dem Verlag
(siehe auch aktuelle Mitteilungen).
Arbeitseinsätze 2023
Anlage 1:
Treffpunkt: Vorplatz Vereinsheim / Spielplatz
Zeit: 09:00 bis 12:00 Uhr
an folgenden Samstagen:
08. April (mit Grüncontainer) verlegt auf den 15.April
06. Mai
03. Juni
08. Juli
02. September
14. Oktober (mit Grüncontainer)
Anlage 2:
Bekanntgabe im dortigen Schaukasten per Aushang.
Sprechstunden des Vorstands 2023
im Vereinsheim, jeweils Donnerstags, 17:30 bis 18:00 Uhr am:
02. März
06. April
04. Mai
01. Juni
06. Juli
07. September
05. Oktober
02. November
07. Dezember
Mitgliederversammlung 2023
Samstag, 22. April, 10:00 Uhr
Ort: FH Erfurt, Altonaer Str. 25, Gebäude 8.101
Anträge/ Beschlussvorschläge für die Versammlung bitte bis
15.03.2023 schriftlich, per Post oder Email an den Vorstand einreichen.
Wasser
Anlage 1 und 2:
Anstellen: 25. März 2023 (wetterabhängig)
Abstellen: 28. Oktober 2023
Es gilt folgendes:
1. Beim Anstellen am 25.03.2023 müssen die Wasserzuläufe in den Gärten wieder verschlossen sein.
2. Die/der Wasserverantwortliche öffnet für Ihren Garten den Wasserzulauf
nur, wenn
- im Garten jemand anwesend ist (Ein unkontrolliertes Auslaufen des Wassers in der Laube und im Garten soll verhindert werden.)
- gemeinsam mit der/dem Wasserverantwortlichen die Wasseruhr abgelesen wurde (Vier-Augen-Prinzip)
- die Wasseruhr nicht älter als sechs Jahre ist
- sich die Wasseruhr an der Gartengrenze befindet
- die Jahresrechnung vollständig bezahlt wurde.
Die Wasserverantwortlichen (Anlage 1) sind auf den Lageplänen der Gärten genannt.
(Pläne hängen i. d. Schaukästen in der Anlage 1, oder zu sehen; -->Unser Verein
-->Freie Gärten, Lagepläne, Wasser / Verantwortliche).
Können Sie am Tag des Wasseranstellens nicht anwesend sein, wenden Sie sich bitte an die/den für Ihr Gebiet zuständige/n Wasserverantwortliche/n.
Ein eigenmächtiges Öffnen des Wasserzulaufs ist NICHT gestattet!
Dies ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz!