Zusätzlicher Arbeiteinsatz:

Projektumsetzung "Spielplatz"

Termin: 13.05.23, 13:00 Uhr

 

Vorgesehen ist die gemeinsame Projektumsetzung "Spielplatz" / Vereinsmitglieder mit dem Verlag (siehe auch aktuelle Mitteilungen). 
 

Arbeitseinsätze 2023

 

Anlage 1: 

Treffpunkt: Vorplatz Vereinsheim / Spielplatz

 

Zeit:            09:00 bis 12:00 Uhr

an folgenden Samstagen:

08. April (mit Grüncontainer) verlegt auf den 15.April

06. Mai    

03. Juni        

08. Juli        

02. September    

14. Oktober (mit Grüncontainer)

 

 

Anlage 2: 

Bekanntgabe im dortigen Schaukasten per Aushang.

 

Sprechstunden des Vorstands 2023

 

im Vereinsheim, jeweils Donnerstags, 17:30 bis 18:00 Uhr am:

 

02. März

06. April

04. Mai

01. Juni

06. Juli

07. September

05. Oktober

02. November

07. Dezember 

 

Mitgliederversammlung 2023

 

Samstag, 22. April, 10:00 Uhr

Ort:    FH Erfurt, Altonaer Str. 25, Gebäude 8.101

 

Anträge/ Beschlussvorschläge für die Versammlung bitte bis 

15.03.2023 schriftlich, per Post oder Email an den Vorstand einreichen.

 

Mitgliederversammlung
Einladung 2023 web.doc
Microsoft Word-Dokument [16.5 KB]

Wasser 

 

Anlage 1 und 2:

Anstellen:    25. März 2023 (wetterabhängig)       

Abstellen:    28. Oktober 2023              

                                                    

Es gilt folgendes:

 

1. Beim Anstellen am 25.03.2023 müssen die Wasserzuläufe in den Gärten wieder verschlossen sein. 

2. Die/der Wasserverantwortliche öffnet für Ihren Garten den Wasserzulauf

nur, wenn

  • im Garten jemand anwesend ist (Ein unkontrolliertes Auslaufen des Wassers in der Laube und im Garten soll verhindert werden.)
  • gemeinsam mit der/dem Wasserverantwortlichen die Wasseruhr abgelesen wurde (Vier-Augen-Prinzip)
  • die Wasseruhr nicht älter als sechs Jahre ist
  • sich die Wasseruhr an der Gartengrenze befindet
  • die Jahresrechnung vollständig bezahlt wurde.

Die Wasserverantwortlichen (Anlage 1) sind auf den Lageplänen der Gärten genannt. 

(Pläne hängen i. d. Schaukästen in der Anlage 1, oder zu sehen; -->Unser Verein

-->Freie Gärten, Lagepläne, Wasser / Verantwortliche).

 

Können Sie am Tag des Wasseranstellens nicht anwesend sein, wenden Sie sich bitte an die/den für Ihr Gebiet zuständige/n Wasserverantwortliche/n. 

 

Ein eigenmächtiges Öffnen des Wasserzulaufs ist NICHT gestattet! 

Dies ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz!