07.11.2025

Mitgliederversammlung 2026

 

voraussichtlich Samstag, 13. Juni, 10:00 Uhr 

Ort: Bekanntgabe in der Einladung (folgt).

 

Anträge/ Beschlussvorschläge für die Versammlung bitte

bis 20.04.2026 schriftlich, per Post oder Email an den Vorstand einreichen.

 

 

Sprechstunden des Vorstands 2026

 

im Vereinsheim, jeweils mittwochs, 17:30 bis 18:00 Uhr am:

 

 11. März

 08. April

 06. Mai

 03. Juni

 01. Juli

 02. September

 07. Oktober

 04. November

 

 

Wasser

 

Anlage 1: ANstellen: 21. März 2026, 14:00 bis 16:00 Uhr

                ABstellen: 24. Oktober 2026, jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr

 

Anlage 2: Wird per Aushang im dortigen Schaukasten bekannt gegeben.

 

                                                    

Es gilt folgendes:

 

  1. Beim Anstellen am 21.03.2026 müssen die Wasserzuläufe in den Gärten wieder verschlossen sein.
  2. Der Schieber vor dem Garten muss sauber sein. 
  3. Die/der Wasserverantwortliche geht durch sein Gebiet und öffnet für den Garten den Wasserzulauf

nur, wenn

  • im Garten jemand anwesend ist (Ein unkontrolliertes Auslaufen des Wassers in der Laube und im Garten soll verhindert werden.)
  • gemeinsam mit der/dem Wasserverantwortlichen die Wasseruhr abgelesen wurde (Vier-Augen-Prinzip)
  • die Wasseruhr nicht älter als sechs Jahre ist
  • die Jahresrechnung vollständig bezahlt ist.

 

Die Wasserverantwortlichen (Anlage 1) sind auf den Lageplänen der Gärten genannt. 

(Pläne hängen i. d. Schaukästen in der Anlage 1, oder

zu sehen: -->Unser Verein -->Freie Gärten, Lagepläne, Wasser / Verantwortliche).

 

Kann am Tag des Wasseranstellens niemand anwesend sein, dann bitte an die/den für das Gebiet zuständige/n Wasserverantwortliche/n wenden.

 

Ein eigenmächtiges Öffnen des Wasserzulaufs ist NICHT gestattet! 

Dies ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz!

 

 

Arbeitseinsätze 2026 - Neu: Planung und Ablauf für Anlage 1!

--> siehe Aktuelle Mitteilungen

 

Anlage 1:

Treffpunkt: Vorplatz Vereinsheim / Spielplatz

 

09:00 bis 12:00 Uhr an folgenden

Samstagen:

21. März (mit Grünabfallcontainer)

18. April und 25. April - Sondereinsätze - Vereinsheim - Wiedereinrichtung

09. Mai    

06. Juni        

04. Juli       

05. September    

24. Oktober (mit Grünabfallcontainer)

 

 

Anlage 2: 

Bekanntgabe erfolgt per Aushang im dortigen Schaukasten.

 

07.11.2025

Planung und Ablauf der Arbeitseinsätze 2026

Alle Einzelheiten bitte unter --> Aktuelle Mitteilungen lesen.

 

11.08.2025

Arbeiteinsätze für unser Vereinsheim 

 

am

 

6. September,


13. und 27. September 

 

Walpurgisfest

*30.04.2025 ab 17:00 Uhr im Vereinsheim

 

Feier zum 1. Mai

*01.05.2025 ab 10:00 Uhr Frühschoppen mit Garten -und Elektrogerätebasar

 

Arbeitseinsätze 2025

 

Anlage 1: 

Treffpunkt: Vorplatz Vereinsheim / Spielplatz

 

09:00 bis 12:00 Uhr an folgenden

Samstagen:

05. April (mit Grünabfallcontainer)

10. Mai    

07. Juni        

09. August       

06. September    

25. Oktober (mit Grünabfallcontainer)

 

 

Anlage 2: 

Bekanntgabe erfolgt per Aushang im dortigen Schaukasten.

 

Sprechstunden des Vorstands 2025

 

im Vereinsheim, jeweils donnerstags, 17:30 bis 18:00 Uhr am:

 

 06. März

 03. April

 08. Mai

 05. Juni

 07. August

 04. September

 02. Oktober

 06. November

 

Mitgliederversammlung 2025

 

Samstag, 03. Mai, 10:00 Uhr 

Ort:    Vereinsheim

 

Anträge/ Beschlussvorschläge für die Versammlung bitte bis 

20.03.2025 schriftlich, per Post oder Email an den Vorstand einreichen.

 

Wasser

 

Anlage 1: ANstellen: 15. März 2025, 14:00 bis 16:00 Uhr

                  ABstellen: 01. November 2025, jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr

 

Anlage 2: Wird per Aushang im dortigen Schaukasten bekannt gegeben.

 

                                                    

Es gilt folgendes:

 

  1. Beim Anstellen am 15.03.2025 müssen die Wasserzuläufe in den Gärten wieder verschlossen sein.
  2. Der Schieber vor dem Garten muss sauber sein. 
  3. Die/der Wasserverantwortliche geht durch sein Gebiet und öffnet für Ihren Garten den Wasserzulauf

nur, wenn

  • im Garten jemand anwesend ist (Ein unkontrolliertes Auslaufen des Wassers in der Laube und im Garten soll verhindert werden.)
  • gemeinsam mit der/dem Wasserverantwortlichen die Wasseruhr abgelesen wurde (Vier-Augen-Prinzip)
  • die Wasseruhr nicht älter als sechs Jahre ist
  • die Jahresrechnung vollständig bezahlt ist.

 

Die Wasserverantwortlichen (Anlage 1) sind auf den Lageplänen der Gärten genannt. 

(Pläne hängen i. d. Schaukästen in der Anlage 1, oder

zu sehen: -->Unser Verein -->Freie Gärten, Lagepläne, Wasser / Verantwortliche).

 

Können Sie am Tag des Wasseranstellens nicht anwesend sein, wenden Sie sich bitte an die/den für Ihr Gebiet zuständige/n Wasserverantwortliche/n.

 

Ein eigenmächtiges Öffnen des Wasserzulaufs ist NICHT gestattet! 

Dies ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz!