Walpurgisfest

30.04.2024 ab 17:00 Uhr im Vereinsheim

 

Feier zum 1. Mai

01.05.2024 ab 10:00 Uhr Frühschoppen mit Garten -und Elektrogerätebasar

 

Arbeitseinsätze 2024

 

Anlage 1: 

Treffpunkt: Vorplatz Vereinsheim / Spielplatz

 

09:00 bis 12:00 Uhr an folgenden

Samstagen:

06. April (mit Grüncontainer) 

04. Mai    

08. Juni        

03. August       

07. September    

26. Oktober (mit Grüncontainer)

 

 

Anlage 2: 

Bekanntgabe erfolgt per Aushang im dortigen Schaukasten.

 

Sprechstunden des Vorstands 2024

 

im Vereinsheim, jeweils donnerstags, 17:30 bis 18:00 Uhr am:

 

07. März

04. April

02. Mai

06. Juni

01. August

05. September

10. Oktober

07. November

05. Dezember 

 

Mitgliederversammlung 2024

 

-voraussichtlich-

Samstag, 27. April, 10:00 Uhr

Ort:    FH Erfurt, Altonaer Str. 25, Gebäude 8.101

 

Zu gegebener Zeit folgt eine schriftliche Einladung.

 

Anträge/ Beschlussvorschläge für die Versammlung bitte bis 

15.03.2024 schriftlich, per Post oder Email an den Vorstand einreichen.

 

Wasser

 

Anlage 1: ANstellen: 16. März 2024

                 ABstellen: 02. November 2024, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Anlage 2: Wird per Aushang im dortigen Schaukasten bekannt gegeben.

 

                                                    

Es gilt folgendes:

 

  1. Beim Anstellen am 16.03.2024 müssen die Wasserzuläufe in den Gärten wieder verschlossen sein.
  2. Der Schieber vor dem Garten muss sauber sein. 
  3. Die/der Wasserverantwortliche öffnet für Ihren Garten den Wasserzulauf

nur, wenn

  • im Garten jemand anwesend ist (Ein unkontrolliertes Auslaufen des Wassers in der Laube und im Garten soll verhindert werden.)
  • gemeinsam mit der/dem Wasserverantwortlichen die Wasseruhr abgelesen wurde (Vier-Augen-Prinzip)
  • die Wasseruhr nicht älter als sechs Jahre ist
  • die Jahresrechnung vollständig bezahlt ist.

 

Die Wasserverantwortlichen (Anlage 1) sind auf den Lageplänen der Gärten genannt. 

(Pläne hängen i. d. Schaukästen in der Anlage 1, oder

zu sehen: -->Unser Verein -->Freie Gärten, Lagepläne, Wasser / Verantwortliche).

 

Können Sie am Tag des Wasseranstellens nicht anwesend sein, wenden Sie sich bitte an die/den für Ihr Gebiet zuständige/n Wasserverantwortliche/n.

 

Ein eigenmächtiges Öffnen des Wasserzulaufs ist NICHT gestattet! 

Dies ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz!