Walpurgisfest
30.04.2024 ab 17:00 Uhr im Vereinsheim
Feier zum 1. Mai
01.05.2024 ab 10:00 Uhr Frühschoppen mit Garten -und Elektrogerätebasar
Arbeitseinsätze 2024
Anlage 1:
Treffpunkt: Vorplatz Vereinsheim / Spielplatz
09:00 bis 12:00 Uhr an folgenden
Samstagen:
06. April (mit Grüncontainer)
04. Mai
08. Juni
03. August
07. September
26. Oktober (mit Grüncontainer)
Anlage 2:
Bekanntgabe erfolgt per Aushang im dortigen Schaukasten.
Sprechstunden des Vorstands 2024
im Vereinsheim, jeweils donnerstags, 17:30 bis 18:00 Uhr am:
07. März
04. April
02. Mai
06. Juni
01. August
05. September
10. Oktober
07. November
05. Dezember
Mitgliederversammlung 2024
-voraussichtlich-
Samstag, 27. April, 10:00 Uhr
Ort: FH Erfurt, Altonaer Str. 25, Gebäude 8.101
Zu gegebener Zeit folgt eine schriftliche Einladung.
Anträge/ Beschlussvorschläge für die Versammlung bitte bis
15.03.2024 schriftlich, per Post oder Email an den Vorstand einreichen.
Wasser
Anlage 1: ANstellen: 16. März 2024
ABstellen: 02. November 2024, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr
Anlage 2: Wird per Aushang im dortigen Schaukasten bekannt gegeben.
Es gilt folgendes:
- Beim Anstellen am 16.03.2024 müssen die Wasserzuläufe in den Gärten wieder verschlossen sein.
- Der Schieber vor dem Garten muss sauber sein.
- Die/der Wasserverantwortliche öffnet für Ihren Garten den Wasserzulauf
nur, wenn
- im Garten jemand anwesend ist (Ein unkontrolliertes Auslaufen des Wassers in der Laube und im Garten soll verhindert werden.)
- gemeinsam mit der/dem Wasserverantwortlichen die Wasseruhr abgelesen wurde (Vier-Augen-Prinzip)
- die Wasseruhr nicht älter als sechs Jahre ist
- die Jahresrechnung vollständig bezahlt ist.
Die Wasserverantwortlichen (Anlage 1) sind auf den Lageplänen der Gärten genannt.
(Pläne hängen i. d. Schaukästen in der Anlage 1, oder
zu sehen: -->Unser Verein -->Freie Gärten, Lagepläne, Wasser / Verantwortliche).
Können Sie am Tag des Wasseranstellens nicht anwesend sein, wenden Sie sich bitte an die/den für Ihr Gebiet zuständige/n Wasserverantwortliche/n.
Ein eigenmächtiges Öffnen des Wasserzulaufs ist NICHT gestattet!
Dies ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz!